B. A.________ liess am 28. Mai 2003 beim Verwaltungsgericht des Kantons Luzern Klage gegen die Pensionskasse Post einreichen mit den Rechtsbegehren, sie habe ihm eine Invalidenrente nach Art. 39 Abs. 1 des Reglements der Vorsorgeeinrichtung zuzüglich 5 % Zins seit Klageeinreichung zuzusprechen. Das kantonale Gericht wies die Klage mit Entscheid vom 23. September 2004 ab.