bei der Invalidenversicherung zum Bezug von Leistungen angemeldet. Die IV-Stelle Luzern tätigte Arbeitsvermittlungen und veranlasste eine BEFAS-Abklärung, welche im April 2003 eine volle Arbeitsfähigkeit für leichte bis mittelschwere Arbeiten ergab. Am 16. Februar 2004 verfügte sie bei einem Invaliditätsgrad von 24 % die Ablehnung des Rentenbegehrens. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.