Dieser Integrationsversuch wurde auf Ende September 2000 wegen Nichteignung abgebrochen. Während weiterer Arbeitsversuche, welche ebenfalls nicht zu einem Erfolg führten, kam es zu gesundheitlichen Beschwerden mit einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit ab 17. April 2001. Nach weiteren erfolglosen Arbeitsbemühungen vereinbarten A.________ und die Post am 27. November 2002 die Auflösung des Arbeitsvertrages auf den 30. April 2003. Bereits am 8. Januar 2002 hatte sich A.________ bei der Invalidenversicherung zum Bezug von Leistungen angemeldet.