Die Firma X._________ führt dafür Gründe des wirtschaftlichen Umfeldes und der eigenen Geschäftslage an, also objektiv relevante Umstände, welche sie zu anhaltendem erheblichem Personalabbau mit Frühpensionierungen zwangen, so dass sie die Finanzierung ungekürzter Altersrenten bei vorzeitigen Rücktritten nicht mehr übernehmen konnte, was der Beschwerdeführer zu Recht nicht bestreitet. Im Rahmen des ihr gestützt auf die Potestativbedingung zustehenden Ermessens (Erw 5.2.3 f.), bei einer vorzeitigen Pensionierung nach Art.