___ geleistet worden. Abgesehen von diesen drei Fällen seien alle nachfolgenden, auf einen späteren Zeitpunkt im Jahre 1998 erfolgten zwanzig Frühpensionierungen sowie sämtliche weiteren vorzeitigen Rücktritte ohne Übernahme der versicherungstechnischen Kosten durch die Arbeitgeberin und folglich ohne Verzicht auf die reglementarischen Rentenkürzungen abgewickelt worden. Dies bestätigte die Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 12. Oktober 2005 unter Verweis auf drei Kontoauszüge der VE X._________, welche die Zahlungseingänge von der Firma X._________