die ihr im Instruktionsverfahren unterbreiteten Fragen dahingehend, gestützt auf Art. 14 Ziff. 9 Abs. 4 des Reglements in der ab 1. Januar 1997 gültigen Fassung habe sie nur bis Ende 1997 bei vorzeitigen Rücktritten auf Wunsch der Arbeitgeberin die versicherungstechnischen Kosten für Frühpensionierungen übernommen. Dann habe die Geschäftsleitung beschlossen, zukünftig generell keine ungekürzten Altersrenten mehr zu finanzieren. Das schwierige wirtschaftliche Umfeld und die Geschäftslage der Firma X.___