T.________ sei kein Einzelfall, in welchem die Arbeitgeberin bei vorzeitiger Pensionierung auf eine Rentenkürzung verzichtet habe. Sinngemäss macht der Versicherte geltend, die Firma X._________ habe bei ihm in willkürlicher und rechtsungleicher Anwendung von Art. 14 Ziff. 9 Abs. 4 des Reglements die Anordnung des Verzichts auf die Rentenkürzung und somit die Übernahme der hiefür anfallenden versicherungstechnischen Kosten verweigert. Mit Eingabe vom 7. Oktober 2005 beantwortete die Firma X._________ die ihr im Instruktionsverfahren unterbreiteten Fragen dahingehend, gestützt auf Art.