_ erfolgt. 5.2 Heikler ist die Auslegung des Passus, wonach die Rentenkürzung gemäss Skala im vorgängigen Abschnitt "auf deren Anordnung" hin zu unterbleiben habe. Die Beschwerdegegnerin und ihr folgend das kantonale Gericht nehmen den Standpunkt ein, eine solche Anordnung seitens der Arbeitgeberin sei im Falle des Versicherten nicht ergangen, weshalb der Tatbestand des Kürzungsverzichts nicht erfüllt sei. 5.2.1 Zur Begründung seiner Auffassung geht das kantonale Gericht davon aus, die Firma X.________ sei auf Grund des Reglements befugt, frei zu bestimmen, ob sie der VE X.________ den Verzicht auf Rentenkürzung vorschlagen wolle oder nicht.