_ entkräftet, welche auch letztinstanzlich noch an der Auffassung festhält, es sei nicht von einem auf Wunsch der Firma erfolgten vorzeitigen Rücktritt auszugehen. Nach Lage der Akten wurde der Beschwerdeführer unmissverständlich vor die Wahl gestellt, entweder selber zu kündigen oder aber sich vorzeitig pensionieren zu lassen. Die entsprechende Praxis in der Arbeitslosenversicherung ist auch in der beruflichen Vorsorge anzuwenden (SZS 1991 S. 268 Erw.