Die versicherungstechnischen Kosten des Verzichtes auf Rentenkürzung werden durch die Firma getragen." Zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin im Lichte dieser einschlägigen vorsorgereglementarischen Grundlage zu Recht eine Rentenkürzung vornahm. Dabei liegt im Streit, ob die vorzeitige Pensionierung "auf Wunsch" der Arbeitgeberin (Firma X._________) erfolgte (Erw. 5.1) und wie es sich mit "deren Anordnung" (Erw. 5.2) verhält.