4. Das Reglement der VE X.________ sieht in Art. 14 Ziff. 9 die Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung vor Erreichen des im Reglement festgehaltenen Schlussalters vor (Abs. 1). Dabei wird die Rente entsprechend gekürzt (Abs. 2 und 3). Eine solche Kürzung entfällt jedoch nach Massgabe der in Art. 14 Ziff. 9 Abs. 4 des Reglements wie folgt umschriebenen Voraussetzungen: "Erfolgt der vorzeitige Rücktritt auf Wunsch der Firma, so unterbleibt auf deren Anordnung die Rentenkürzung gemäss Skala im vorgängigen Abschnitt. Die versicherungstechnischen Kosten des Verzichtes auf Rentenkürzung werden durch die Firma getragen.