Der Rechtsweg steht auch offen, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über spezifisch vorsorgerechtliche Ansprüche oder Verpflichtungen streiten (Hans-Ulrich Stauffer, Berufliche Vorsorge, Zürich 2005, S. 625 Rz 1646 mit Hinweisen; Isabelle Vetter-Schreiber, Berufliche Vorsorge, Zürich 2005, S. 247 mit Hinweis auf das Urteil H. vom 27. August 2003 [B 44/03] Erw. 3). Das trifft hier zu.