C. S.________ lässt Verwaltungsgerichtsbeschwerde führen mit dem Rechtsbegehren, es sei, unter Aufhebung des kantonalen Entscheides, die VE X._________ zu verpflichten, ihm eine ungekürzte Altersrente auszurichten. Die Kürzung sei nach Massgabe des einschlägigen Vorsorgereglementes zu unterlassen. Vorfrageweise sei dabei festzustellen, dass die vorzeitige Pensionierung zum 31. Dezember 1999 auf Wunsch der Arbeitgeberin erfolgt sei, weshalb diese die versicherungstechnischen Kosten des Verzichts auf Rentenkürzung zu tragen habe. Die dafür erforderliche Anordnung der Arbeitgeberin sei durch eine direkte gerichtliche Anordnung an die VE X._________ zu ersetzen.