eventualiter sei die VE X._________ gerichtlich anzuweisen, eine ungekürzte Rente auszurichten. Der Bezirksgerichtspräsident sistierte dieses arbeitsgerichtliche Verfahren mit Verfügung vom 14. Februar 2003. B.b Mit Schreiben vom 13. Februar 2003 erhob S.________ Klage beim Kantonsgericht Basel-Landschaft (als Berufsvorsorgegericht), und zwar gegen die VE X._________, dies mit dem Begehren, sie sei zur Ausrichtung einer ungekürzten Altersrente ab 1. Januar 2000 zu verpflichten. Die dafür erforderliche Anordnung der Arbeitgeberin sei durch eine gerichtliche Anordnung an die beklagte Vorsorgeeinrichtung zu ersetzen.