B. B.a S.________ verwahrte sich zunächst bei der Arbeitgeberin gegen die Gleichsetzung der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mit einer "Pensionierung auf eigenen Wunsch". Die Firma X._________ hielt aber mit Schreiben vom 20. Oktober 1999 daran fest, dass - da S.________ verschiedene Möglichkeiten zur Wahl gestanden hätten - die schlussendlich gewählte seinem Wunsch entspreche. S.________ leitete daraufhin am 18. August 2000 zunächst ein Verfahren vor Arbeitsgericht (Bezirksgericht Arlesheim) ein. Er beantragte, die Arbeitgeberin sei zu verurteilen, der VE X._________ eine Anweisung zukommen zu lassen, die Altersrente nicht zu kürzen; eventualiter sei die VE X.__