Anlässlich eines Gespräches vom 22. September 1999 betreffend Auflösung des Arbeitsverhältnisses unterbreitete der Vorgesetzte dem Versicherten drei Wahlmöglichkeiten: eine "Aufhebungsvereinbarung" auf den 30. September 1999, eine "Kündigung der Arbeitsstelle" oder eine "vorzeitige Pensionierung", die beiden letzten Vorschläge mit Wirkung auf 31. Dezember 1999. S.________ entschloss sich für die Variante "vorzeitige Pensionierung", was die Vorsorgeeinrichtung als "Pensionierung auf eigenen Wunsch" vermerkte. Dementsprechend kürzte die Pensionskasse die ab 1. Januar 2000 zur Ausrichtung gelangende Altersrente nach Massgabe der reglementarischen Skala.