A. L.________ und S.________ heirateten am 24. Februar 1979. Mit Urteil des Bezirksgerichts X.________ vom 29. November 2001, welches am 4. Juni 2002 in Rechtskraft erwuchs, wurde ihre Ehe geschieden. In Ziff. 4 des Dispositivs des Scheidungsurteils wurde festgestellt, dass jede Partei Anspruch auf die Hälfte der für die Ehedauer zu ermittelnden Austrittsleistung der anderen Partei hat.