B.________ vom 29. Oktober 1993 angeführt werden, beurteilt werden. Nur so kann der Rechtsprechung, wonach es bei der Beurteilung der Frage des zeitlichen Konnexes auf alle Umstände des Einzelfalles ankommt, wozu die ärztlichen Zeugnisse, aber auch die in der Arbeitswelt nach aussen in Erscheinung tretenden Verhältnisse zu berücksichtigen sind (BGE 20 V 118 Erw. 2c/bb mit Hinweis; SZS 2003 S. 509; Urteil Z. vom 26. Mai 2003, B 100/02), Rechnung getragen werden. Dr. med. B.________ stellte bereits im Jahre 1993 eine schlechte Prognose, die dann auch eingetroffen ist.