Obwohl der Versicherte in der Lage ist, für einige Wochen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, muss er diese nach kurzer Zeit wegen der psychotischen Symptomatik wieder aufgeben. Er versuchte es zwar in Phasen, in denen es ihm psychisch besser ging, immer wieder, stiess dann aber jedes Mal an Grenzen. Eine Wiedereingliederung ins Erwerbsleben hat nicht stattgefunden.