3.2 Was dagegen in der Verwaltungsgerichtsbeschwerde vorgebracht wird, vermag nicht zu einem abweichenden Ergebnis zu führen. Der Beschwerdegegner hat zwischen 1994 und 1997 drei Arbeitsstellen angenommen, die er jedoch spätestens nach sechs Monaten wieder verlassen musste. Die von Frau Dr. med. B.________ am 29. Oktober 1993 angeführte bleibende Arbeitsunfähigkeit von zwischen 50% und 100% hat sich somit in der Praxis bewahrheitet, wie Dr. med. U.________ im Gutachten vom 25. November 1998 bestätigte. Obwohl der Versicherte in der Lage ist, für einige Wochen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, muss er diese nach kurzer Zeit wegen der psychotischen Symptomatik wieder aufgeben.