in der Expertise vom 25. November 1998 eine chronifizierte paranoide Schizophrenie diagnostizierte. Zu prüfen bleibt daher, ob der enge zeitliche Zusammenhang zwischen der Arbeitsunfähigkeit und der Invalidität, für welche dem Versicherten mit dem angefochtenen Entscheid des Verwaltungsgerichts ab 1. Januar 1998 Leistungen zugesprochen wurden, unterbrochen worden ist, was die Vorinstanz verneint, die Pensionskasse hingegen annimmt.