C. Die Pensionskasse führt Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit dem Begehren, unter Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids sei die Klage des Versicherten abzuweisen. Während R.________ auf Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde schliessen lässt, verzichtet das Bundesamt für Sozialversicherung auf eine Vernehmlassung. Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung: