B. Am 27. Dezember 2002 liess R.________ Klage erheben mit dem Rechtsbegehren, die Vorsorgeeinrichtung habe ihm ab 1. Januar 1998 eine Invalidenrente aufgrund eines Invaliditätsgrades von 75% auszurichten, nebst Invalidenzusatzrente und Kinderrente; die Leistungen seien ab Klageeinreichung zu 5% zu verzinsen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern verpflichtete die Pensionskasse in Gutheissung der Klage mit Entscheid vom 3. November 2003, R.________ ab Januar 1998 die gesetzlichen und reglementarischen Leistungen bei Invalidität zu erbringen und diese ab dem 27. Dezember 2002 zu 5% zu verzinsen.