in einem zusätzlichen Bericht zuhanden der Invalidenversicherung vom 10. November 2003 den Beginn der Arbeitsunfähigkeit auf den 16. November 2002 eingeschätzt. Das Vorliegen von nacheinander auftretenden, jeweils relativ kurz dauernden Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wird zudem dadurch bestätigt, dass Frau Dr. med. O.________ in einem Arztzeugnis vom 23. September 1999 während der Zeit vom 16. bis zum 26. September 1999 eine vollständige Arbeitsunfähigkeit erwähnt.