während seiner Tätigkeit für das Altersheim versichert gewesen war, lehnte das am 2. September 2003 gestellte Gesuch um Zusprechung einer berufsvorsorgerechtlichen Invalidenrente mit Schreiben vom 9. Oktober 2003 ab, da zum Zeitpunkt des Austrittes am 31. Juli 1999 für die Tätigkeit als Hausangestellter keine Arbeitsunfähigkeit bestanden habe. Am 18. November 2003 bestätigte die Pensionskasse ihre Ablehnung des Rentenanspruchs, da während der Versicherungszeit keine "invaliditätsrelevante Arbeitsunfähigkeit" eingetreten sei.