Nachdem sich C.________ im Oktober 2003 erneut bei der Invalidenversicherung zum Rentenbezug angemeldet hatte, lehnte die Verwaltung mit Verfügung vom 12. Februar 2004 den Rentenanspruch wiederum ab, da sich der Gesundheitszustand nicht verändert habe. Die Pensionskasse Stadt Zürich, bei welcher C.________ während seiner Tätigkeit für das Altersheim versichert gewesen war, lehnte das am 2. September 2003 gestellte Gesuch um Zusprechung einer berufsvorsorgerechtlichen Invalidenrente mit Schreiben vom 9. Oktober 2003 ab, da zum Zeitpunkt des Austrittes am 31. Juli 1999 für die Tätigkeit als Hausangestellter keine Arbeitsunfähigkeit bestanden habe.