Mit Schreiben vom 16. Oktober 2001 teilte ihm die Vorsorgestiftung mit, dass die Invalidenrente jährlich Fr. 30'258.- betrage und bis 31. März 2003, d.h. bis zum Erreichen des Rücktrittsalters, ausgerichtet werde. W.________ ersuchte die Vorsorgestiftung hierauf unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach eine Invalidenrente im überobligatorischen Bereich durch eine gleichwertige Altersrente abzulösen sei, wiederholt erfolglos um Ausstellung einer Bestätigung, wonach die Invalidenrente über das Rücktrittsalter hinaus bezahlt werde.