2002 S. 271 Erw. 4b, 1997 S. 541 Erw. 5b/bb; vgl. auch SZS 2003 S. 44). Im Unterschied zum Urteil B. vom 16. November 2001 [B 39/01] Erw. 3b kann der zeitliche - ebenso wie der sachliche - Konnex schliesslich auch nicht mit der Begründung ausgeschlossen werden, das allenfalls (Erw. 4 hievor) invaliditätsbegründende psychische Leiden sei lange nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses eingetreten;