_ vom 27. Februar 1998 (100%ige Arbeitsunfähigkeit als Bauarbeiter und 100%ige Einsatzfähigkeit für leichtere körperliche Tätigkeiten), des Dr. med. R.________ vom 20. Januar 1998 (Empfehlung einer möglichst baldigen Wiederaufnahme der gewohnten Arbeit als Kranführer im Umfang eines grösseren Teilpensums) ist überwiegend wahrscheinlich, dass der Beschwerdegegner sein bisheriges funktionelles Leistungsvermögen in der angestammten Tätigkeit nach dem Unfall nie mehr über längere Zeit (ca. drei Monate; vgl. SZS 2002 S. 267) vollständig wiedererlangt hat.