___ - mithin keiner Fachärztin der Psychiatrie/Psychotherapie - im Gutachten vom 21. Oktober 1998 als Ursache der "vorläufig" 100%igen Arbeitsunfähigkeit angegebene "massiv eingeschränkte psychophysische Belastbarkeit" und der Hinweis auf den "enormen Leidensdruck", die massive Beeinträchtigung der Lebensqualität, die dysphorische Stimmungslage mit "wahrscheinlich reaktiver Depression" sowie eine affektive Labilität allein vermögen - aus rechtlicher Sicht - die Annahme einer psychisch bedingten vollen Erwerbsunfähigkeit im Sinne von