der Leidensdruck sei enorm und die reaktive Depression manifest. Die Gutachter kommen zum Schluss, dass sich die vom Beschwerdegegner angegebenen Beschwerden zwischenzeitlich chronifiziert und teilweise psychisch fixiert haben. An eine Reintegration in den Arbeitsprozess sei erst nach einer psychischen Stabilisierung (vorrangig mittels Psychotherapie) zu denken, und erst dann könnten "mit Hilfe des betreuenden Psychiaters" verbindliche Aussagen über die (Rest-)Arbeitsfähigkeit im bisherigen Beruf als Kranführer oder in einer anderen Tätigkeit gemacht werden.