Nr. 18 S. 70 f. Erw. 5b). 2.2.3 Der Zeitpunkt des Eintritts der massgebenden Arbeitsunfähigkeit muss hinlänglich - nach dem im Sozialversicherungsrecht üblichen Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit ( BGE 126 V 360 Erw. 5b mit Hinweisen) - ausgewiesen sein. Die Beweislosigkeit hinsichtlich des Eintritts der zur Invalidität führenden Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf der Nachdeckungsfrist wirkt sich zu Lasten des Versicherten aus, der aus dem unbewiesen gebliebenen Sachverhalt Rechte ableiten wollte (Urteil B. vom 22. Februar 2002, B 35/00, Erw. 1b und 5b [Auszug in: TrEx 2002, S. 295 f.]; vgl. auch SZS 2003, S. 438 und S. 504).