2c/aa und bb mit Hinweisen; siehe auch SZS 2003 S. 509). 2.2.2 Mit Blick auf invalidisierende psychische Gesundheitsschäden fehlt es am erforderlichen sachlichen Konnex, wenn die während eines Vorsorgeverhältnisses eingetretene Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Rückenleidens erfolgte, die spätere Invalidität hingegen Folge eines psychischen Leidens war und sich aus den Akten keinerlei Hinweise auf eine Wechselwirkung der beiden Erkrankungen ergeben (SZS 2003 S. 361; vgl. auch SZS 2003 S. 45, S. 438).