C. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde lässt die Personalvorsorge-Stiftung S.________ beantragen, in Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids sei die Klage vom 22. März 2000 abzuweisen. M.________ lässt auf Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde schliessen; ferner ersucht er um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Das Bundesamt für Sozialversicherung beantragt ebenfalls Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung: