hinsichtlich der weitergehenden reglementarischen Leistungen der Personalvorsorgeeinrichtung bleibe das Verfahren bis zum Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichts in Sachen Unfallversicherung sistiert. In teilweiser Gutheissung der Klage verpflichtete das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn in der Folge die Personalvorsorge-Stiftung S.________, M.________ eine ganze Invalidenrente in der Höhe von jährlich Fr. 9954 für die Zeit von 1. April 1998 bis 31. Dezember 2001 und von Fr. 10'292.45 ab 1. Januar 2002 sowie zwei Zusatzrenten (zuzüglich Verzugszinsen ab 22. März 2000) auszurichten (Entscheid vom 23. Oktober 2002).