B. Nachdem es die Personalvorsorge-Stiftung S.________ unter Hinweis auf das noch laufende Unfallversicherungsverfahren unterlassen hatte, über den im Jahre 1999 wiederholt geltend gemachten Anspruch auf Invalidenleistungen der beruflichen Vorsorge zu befinden, liess M.________ am 22. März 2000 beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau Klage einreichen mit dem Rechtsbegehren, die Personalvorsorge-Stiftung S.________ sei zu verpflichten, ihm seit wann rechtens die gesetzlichen und reglementarischen Leistungen auszurichten; ferner sei ihm die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren.