Nach Abschluss der Schulzeit musste der Beschwerdeführer wegen schulischer Schwierigkeiten anstelle der geplanten kaufmännischen Ausbildung eine Bürolehre absolvieren. Anschliessend arbeitete er in der Spedition des Lehrbetriebes sowie später als Verkäufer in einer Videothek, bevor er schliesslich im Juli 1995 seine Stelle in der Firma X.________ antrat. Dieser Arbeitsplatz wurde ihm nach gut vier Monaten wegen Leistungsmangel und vor allem wegen Unpünktlichkeit fristlos gekündet. In der Folge war er während eines Jahres in einem (befristeten) Beschäftigungsprogramm der Arbeitslosenversicherung tätig;