_ in seinem Abklärungsbericht zuhanden der Invalidenversicherung vom 15. Oktober 1996 fest, beim Beschwerdeführer seien "Residuen der in seiner Kindheit und Jugend wohldokumentierten psychomotorischen Retardierung in Form von Leistungs- und Lernbehinderung auch heute psychometrisch fassbar". Der Psychiater bejaht im Weiteren das Vorliegen eines geistigen Gesundheitsschadens, nämlich eine durch den angeborenen Schilddrüsen-Hormonmangel bedingte psychomotorische Entwicklungsverzögerung mit entsprechenden Schwierigkeiten während der obligatorischen Schulzeit und der Lehre. Dr. med.