__ eingetreten sein. 2.2 Zunächst ist die Frage zu beantworten, ob der Beschwerdeführer an einem Gesundheitsschaden mit Auswirkungen auf die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit leidet. In dieser Hinsicht hält Dr. med. R.________ in seinem Abklärungsbericht zuhanden der Invalidenversicherung vom 15. Oktober 1996 fest, beim Beschwerdeführer seien "Residuen der in seiner Kindheit und Jugend wohldokumentierten psychomotorischen Retardierung in Form von Leistungs- und Lernbehinderung auch heute psychometrisch fassbar".