2. Streitig ist der Anspruch auf eine Invalidenrente der zweiten Säule. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, während des Arbeitsverhältnisses mit der Firma X.________ (resp. während eines Monates nach dessen Ende; Art. 10 Abs. 3 BVG) und damit während der Dauer des Versicherungsverhältnisses mit der Pensionskasse der Firma X.________ eingetreten ist. 2.1 Die Vorinstanz geht aufgrund der Akten davon aus, dass zwischen dem 1. Juli und dem 11. November 1995 keine gesundheitsbedingte Verminderung des - allenfalls schon früher eingeschränkten - Leistungsvermögens eingetreten sei;