mit Wirkung vom 1. November 1996 bis zum 30. September 1997 sowie ab dem 1. Juli 1998 bei einem Invaliditätsgrad von 92 % eine ganze Rente der Invalidenversicherung zugesprochen. Die Pensionskasse der Firma X._______ lehnte das am 23. Februar 1999 gestellte Gesuch um Zusprechung einer berufsvorsorgerechtlichen Invalidenrente mit Schreiben vom 19. November 1999 ab, da die Arbeitsunfähigkeit, welche zur Invalidität geführt habe, nicht während der Versicherungszeit entstanden sei; zudem trat die Pensionskasse wegen Verletzung der Anzeigepflichten durch S.________ per sofort vom überobligatorischen Vorsorgevertrag zurück.