Ist kein Arztuntersuch notwendig und tritt innerhalb von 3 Jahren ein Todes- oder Invaliditätsfall ein, dessen Ursache die versicherte Person bei der Aufnahme oder Höherversicherung kannte oder kennen musste, hat die Kasse keine bzw. reduzierte überobligatorische Leistungen zu erbringen. Die versicherte Person kann auf ihr Verlangen nebst der Bestätigung der vollen Arbeitsfähigkeit eine zusätzliche Gesundheitserklärung abgeben. Aufgrund dieser Erklärung kann die Kasse die vorbehaltlose Aufnahme oder Höherversicherung überprüfen und allenfalls schriftlich bestätigen.