Sowohl im National- wie im Ständerat blieb ein Vorstoss auf einen generellen Ausschluss von gesundheitlichen Vorbehalten bereits im Rahmen der Vorberatungen in den jeweiligen Kommissionen chancenlos (Protokoll der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 20./21./22. Mai 1992; Protokoll der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 19./20. April 1993).