Das Bundesamt für Sozialversicherung (nachfolgend: BSV) erhebt ebenfalls Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit dem Antrag, es seien der kantonale Entscheid aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schliesst auf Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerden. Die Pensionskasse beantragt Nichteintreten auf die Rechtsvorkehr des BSV und Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde von M.________. Das BSV verzichtet unter Hinweis auf seine eigene Verwaltungsgerichtsbeschwerde auf eine Vernehmlassung zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde von M.__