C. M.________ lässt Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben mit dem Antrag, es seien der kantonale Entscheid aufzuheben und die Pensionskasse zu verpflichten, ihm eine jährliche Invalidenrente von mindestens Fr. 15'456.-- mit Wirkung ab 1. Januar 2000 (zuzüglich 5 % Zins ab jeweiliger Fälligkeit und unter Anrechnung der bereits geleisteten Renten) zu bezahlen; eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Das Bundesamt für Sozialversicherung (nachfolgend: BSV) erhebt ebenfalls Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit dem Antrag, es seien der kantonale Entscheid aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen.