B. M.________ liess am 7. Mai 2001 Klage gegen die Pensionskasse erheben und die Ausrichtung einer jährlichen Invalidenrente von mindestens Fr. 15'525.-- mit Wirkung ab dem 1. Januar 2000 (zuzüglich 5 % Zins ab jeweiliger Fälligkeit und unter Anrechnung der bereits bezahlten Leistungen) beantragen. Mit Entscheid vom 11. September 2001 wies das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden die Klage ab.