___ die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen auf. Mit Verfügung vom 18. August 2000 sprach ihm die IV-Stelle des Kantons Graubünden ab 1. November 1998 eine ganze Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 89 % zu. Mit Schreiben vom 13. Juli 2000 teilte die Pensionskasse M.________ mit, dass er eine Invalidenrente im Rahmen des Obligatoriums erhalte, eine Invalidenrente im Rahmen des Überobligatoriums jedoch nicht geleistet werde, da sein zur Invalidität führendes Leiden bereits vor dem Eintritt per 3. Februar 1997 bestanden habe. Ab 1. Januar 2000 erbrachte die Pensionskasse Leistungen in der Höhe einer jährlichen Invalidenrente von Fr. 7'348.--.