A. M.________ (geboren 1949) war seit 1973 mit verschiedenen kurzen Unterbrüchen für die Firma E.________ AG als Bauarbeiter tätig und bei der ASGA Pensionskasse des Gewerbes (nachfolgend: Pensionskasse) im Rahmen der obligatorischen, ab 14. März 1995 auch im Bereich der überobligatorischen beruflichen Vorsorge versichert. Aus gesundheitlichen Gründen wurde ihm per 31. Dezember 1996 gekündigt. Auf Grund der langjährigen Betriebszugehörigkeit wurde er auf den 3. Februar 1997 erneut als Bauarbeiter eingestellt und wiederum in die Pensionskasse aufgenommen. Im November 1997 gab M.________ die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen auf.