von Fr. 1'980'000.-) entstanden, weil der Kaufpreis erheblich über dem tatsächlichen Wert der Liegenschaft gelegen habe. Weiter sei zu berücksichtigen, dass der Klägerin wegen des Erwerbs des Mehrfamilienhauses Kosten für notwendige Sanierungsmassnahmen sowie Finanzierungskosten wegen ungenügender Liquidität entstanden seien. Ein weiterer Schaden habe aus der ungenügenden Rendite resultiert.