Am 23. Dezember 2003 sei die Liegenschaft zum Preis von Fr. 1'530'000.- verkauft worden. Der Vorsorgestiftung sei ein Schaden von mindestens Fr. 160'000.- dadurch entstanden, dass die Stiftung von der Y.________ AG WIR-Geld in Höhe von Fr. 800'000.- ohne Einschlag von wenigstens 20 % übernommen habe. Sodann sei ein Schaden von Fr. 260'000.- (Differenz zwischen dem Kaufpreis unter Berücksichtigung eines Einschlages auf dem WIR-Geld von Fr. 2'240'000.- und dem Schätzungswert gemäss Bank Z.________ von Fr. 1'980'000.-) entstanden, weil der Kaufpreis erheblich über dem tatsächlichen Wert der Liegenschaft gelegen habe.